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Abmahnung erhalten?

Wählen Sie die passende Abmahnungsart. Danach stellen wir nur die Fragen, die zu Ihrem Fall passen.

Wichtig: Notieren Sie die Frist. Unterschreiben oder zahlen Sie nicht vorschnell. Der Online-Upload wahrt keine Frist und begründet noch kein Mandat.

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Datenschutzhinweis: Für dieses Formular ist eine automatische Löschung der Angaben und Uploads nach 14 Tagen eingestellt. Die Benachrichtigungs-E-Mail enthält keine hochgeladenen Dokumente. Entsteht anschließend ein Mandat, können erforderliche Unterlagen in die anwaltliche Akte übernommen werden; dort gelten gesonderte gesetzliche und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten. Zur Datenschutzerklärung.

Vier Rechtsgebiete
Frist- und Falldaten strukturiert
Dokumentupload ohne Mail-Anhang
Auch aus dem Ausland nutzbar

Passende Informationen nach Rechtsgebiet

Aktuelle Meldungen und verständliche FAQ

Die Auswahl im Formular steuert diesen Bereich mit. Alle Inhalte sind im Seitenquelltext vorhanden und bleiben auch ohne JavaScript zugänglich.

Transparenz: Bei den aktuellen Meldungen werden öffentlich zugängliche Berichte zusammengefasst oder verlinkt. Daraus folgt nicht, dass uns ein Schreiben zum jeweiligen Vorgang vorliegt oder dass wir einen solchen Fall bearbeiten.

Wählen Sie oben eine Abmahnungsart oder öffnen Sie hier direkt einen Bereich.

Abmahnung wegen Filesharings

Typisch sind ein konkreter Film-, Musik- oder Spieletitel, IP-Adresse und Tatzeit sowie die Forderung nach Unterlassung und Zahlung.

FAQ Filesharing

Haftet der Anschlussinhaber automatisch?

Nein. Die Zuordnung einer IP-Adresse führt zunächst zum Anschluss. Wer tatsächlich gehandelt hat und wer den Anschluss selbständig nutzen konnte, hängt von den konkreten Umständen ab. Pauschale Hinweise auf theoretische Dritte genügen häufig nicht.

Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Eine strafbewehrte Erklärung kann langfristig binden und bei späteren Verstößen Vertragsstrafen auslösen.

Was gilt bei Partnern, Kindern, WG oder Gästen?

Erwachsene Mitnutzer müssen ohne konkreten Anlass grundsätzlich nicht laufend überwacht werden. Für die Verteidigung sind aber konkrete Angaben zu Zugang, Anwesenheit, Geräten und zum Ergebnis zumutbarer Nachfragen wichtig.

Was ist bei Hotel oder Ferienwohnung wichtig?

Zuerst muss geklärt werden, ob Sie Gast, Betreiber oder Vermieter sind. Belegung, Zugangssystem, Buchungsbelege und der Nutzerkreis sind wichtiger als pauschale Aussagen. Für heutige Fälle sind DSA und DDG zu berücksichtigen.

Abmahnung im Urheberrecht

Hier geht es etwa um Fotos, Texte, Videos oder Musik auf Websites, in Shops, Werbung oder sozialen Medien. Filesharing wird auf dieser Seite gesondert erfasst.

Aktuelle öffentlich berichtete Nutzungen

FAQ Urheberrecht

Reicht der Kauf eines Bildes oder Musikstücks aus?

Entscheidend ist der Umfang der Lizenz: Medium, Laufzeit, Bearbeitung, Social-Media-Nutzung und berechtigter Lizenznehmer können eine Rolle spielen.

Genügt die Nennung des Urhebers?

Nein. Die Urhebernennung ersetzt keine erforderliche Nutzungserlaubnis. Umgekehrt kann eine fehlende Nennung auch bei vorhandener Lizenz zusätzlich relevant sein.

Was gilt, wenn Agentur oder Mitarbeitende veröffentlicht haben?

Die Verantwortlichkeit nach außen und mögliche Ansprüche im Innenverhältnis sind getrennt zu prüfen. Verträge, Freigaben und Kommunikationsverläufe sollten gesichert werden.

Wie wird Schadensersatz berechnet?

Das hängt unter anderem von Werk, Nutzungsart, Dauer, Reichweite und marktüblicher Lizenz ab. Die im Schreiben genannte Summe ist nicht automatisch geschuldet.

Abmahnung im Markenrecht

Markenrechtliche Schreiben betreffen häufig Namen, Logos, Domains, Produktbezeichnungen, Verpackungen oder Anzeigen im geschäftlichen Verkehr.

Aktuelle öffentliche Berichte

  • Hermès Sellier / Epic Legal – öffentlich berichtet am 15.06.2026
  • Fußballvereine / BluePort Legal – öffentlich berichtet im Mai 2026
  • Harley-Davidson / Epic Legal – öffentlich berichtet am 09.01.2026
  • Grundlagen zum Markenrecht auf abmahnhelfer.de

FAQ Markenrecht

Gewinnt der eingetragene Markeninhaber immer?

Nein. Schutzbereich, Priorität, Waren und Dienstleistungen, Zeichenähnlichkeit, Verwechslungsgefahr und rechtserhaltende Benutzung können entscheidend sein.

Kann auch eine ähnliche Schreibweise problematisch sein?

Ja. Es kommt nicht nur auf Identität an. Klang, Schriftbild, Bedeutung und die betroffenen Produkte oder Leistungen fließen in die Prüfung ein.

Reicht eine kleine Änderung an Name oder Logo?

Nicht zwangsläufig. Eine Änderung beseitigt weder automatisch die Ähnlichkeit noch ohne Weiteres eine bereits entstandene Wiederholungsgefahr.

Welche Unterlagen sind besonders wichtig?

Das vollständige Schreiben, Registerauszüge, Screenshots, Rechnungen, Angaben zur ersten Nutzung und zu Waren oder Dienstleistungen.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Typische Themen sind Werbung, Preise, Garantien, Shops, E-Mail-Marketing, Bewertungen sowie gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten.

Aktuelle öffentliche Berichte

  • Kfz-Angebote / Verband bayerischer Kfz-Innungen – öffentlich berichtet am 29.06.2026
  • Garantiewerbung / absoluts – bikes and more – öffentlich berichtet am 29.06.2026
  • E-Mail-Werbung und Umweltaussagen – öffentlich berichtet am 15.06.2026

FAQ Wettbewerbsrecht

Darf jeder Mitbewerber abmahnen?

Nein. Die Anspruchsberechtigung und ein konkretes Wettbewerbsverhältnis müssen ebenso geprüft werden wie die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.

Beendet eine sofortige Korrektur den Fall?

Nicht automatisch. Eine Änderung kann die beanstandete Handlung stoppen, beseitigt aber nicht zwingend eine rechtlich angenommene Wiederholungsgefahr. Vorher sollten Beweise gesichert werden.

Löst jeder Formfehler Abmahnkosten aus?

Nein. Verstoß, Anspruchsberechtigung, Form und gesetzliche Kostenausschlüsse sind gesondert zu prüfen.

Wann kann eine Abmahnung missbräuchlich sein?

Wenn sachfremde Ziele, etwa Gebühren oder Vertragsstrafen, die Rechtsdurchsetzung prägen. Dafür ist immer eine Gesamtwürdigung der Umstände erforderlich.

Urteile verständlich eingeordnet

Filesharing: wichtige Fallkonstellationen

Die Rechtsprechung entscheidet nicht nach einem einzigen Schema. Nutzerkreis, konkrete Tatzeiten, zumutbare Nachfragen, Alter von Kindern und die technische Situation des Anschlusses können den Fall verändern.

Anschlussinhaber und mögliche Tätervermutung

Die IP-Zuordnung identifiziert zunächst einen Anschluss. Eine tatsächliche Vermutung gegen den Anschlussinhaber kommt vor allem in Betracht, wenn kein ernsthaft möglicher weiterer Nutzer feststeht. Nur theoretische Zugriffsmöglichkeiten reichen häufig nicht.

BGH, BearShare, I ZR 169/12
Ehepartner und Partner

Eine lückenlose Überwachung oder Untersuchung des Computers des Ehepartners ist regelmäßig nicht zumutbar. Konkrete Angaben zu Zugang und Ergebnissen zumutbarer Nachfragen bleiben wichtig. Der besondere Ehe-Sachverhalt ist nicht pauschal auf jede Partnerschaft übertragbar.

BGH, Afterlife, I ZR 154/15
Volljährige und minderjährige Kinder

Volljährige Kinder müssen ohne Anlass grundsätzlich nicht überwacht werden. Bei Minderjährigen hängen Belehrung und Kontrolle von Alter, Einsichtsfähigkeit und konkreten Auffälligkeiten ab. Wer eine Tat einräumt, darf im Prozess nicht durch einen bloßen Familienhinweis ersetzt werden.

BGH, Morpheus, I ZR 74/12 · BGH, Loud, I ZR 19/16
WG, Besucher und Gäste

Volljährige Mitbewohner und Gäste müssen ohne konkrete Hinweise grundsätzlich nicht anlasslos überwacht oder belehrt werden. Für den Sachvortrag sind Namen, Aufenthaltszeiten, Geräte, eigener Zugang und Befragungsergebnisse dennoch wichtig.

BGH, Silver Linings Playbook, I ZR 86/15
Hotel, Pension und Ferienwohnung

Ob Zugangsvermittlung nach DSA und DDG privilegiert ist, hängt vom Modell und den Umständen ab. Belegung, Zugangstechnik und Buchungsunterlagen sind zentral. Eine aktuelle hotelspezifische BGH-Regel für sämtliche DDG-Fälle gibt es nicht.

§ 7 DDG · § 8 DDG
Abwesenheit, Ausland und Rückkehr

Eine Reise kann relevant sein, schließt eine Haftung aber nicht automatisch aus: Geräte können weiterlaufen und andere Personen können Zugang haben. Das Rückkehrdatum ist vor allem für Erreichbarkeit und Fristen wichtig.

BGH, Sommer unseres Lebens, I ZR 121/08
WLAN-Sicherung und offene Netze

Routermodell, Verschlüsselung und Art des Passworts gehören in die Fallaufnahme – niemals das aktuelle Passwort selbst. Für Zugangsvermittler sind heute DSA und DDG maßgeblich; die Einordnung rein privater offener WLANs bleibt einzelfallabhängig.

BGH, WLAN-Schlüssel, I ZR 220/15
Verjährung, Schadensersatz und Kosten

Forderungsbestandteile sind getrennt zu prüfen. Für Restschadensersatz des tatsächlichen Verletzers kann eine zehnjährige Frist relevant sein; das gilt nicht automatisch für Abmahnkosten. Die 1.000-Euro-Regel des § 97a UrhG ist kein Gesamtdeckel.

BGH, Everytime we touch, I ZR 48/15 · § 97a UrhG

Diese Orientierung ersetzt keine Prüfung des konkreten Schreibens. Insbesondere Hotel-, Ferienwohnungs- und private WLAN-Fälle sind unter heutiger DSA/DDG-Rechtslage sorgfältig einzuordnen.

So funktioniert die Fallaufnahme

Von der Auswahl bis zur Rückmeldung

01

Rechtsgebiet wählen

Vier klare Kategorien statt eines langen allgemeinen Formulars.

02

Passende Fragen beantworten

Nur die für Filesharing, Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht relevanten Felder erscheinen.

03

Schreiben hochladen

Optional als PDF oder Bild. Passwörter und unnötige Daten Dritter gehören nicht in das Formular.

04

Kontakt abstimmen

Die Kanzlei meldet sich über den gewünschten Weg. Erst eine ausdrückliche Bestätigung begründet ein Mandat.

Verantwortliche Kanzlei

Digital erreichbar. In Berlin verantwortlich.

Die Fallaufnahme wird durch die von Rüden rechtsanwälte GbR bereitgestellt. Die Informationen auf dieser Seite dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

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Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Johannes von Rüden, Fabian Heyse

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