„Wild Card“ – Waldorf Frommer Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Frommer geht derzeit im Auftrag der Universum Film GmbH gegen urheberrechtliche Verstöße an dem Film „Wild Card“ vor.

Den betroffenen Abmahnungsempfängern wird vorgeworfen, das Actiondrama aus einer Filesharing-Plattform heruntergeladen und durch den damit verbundenen Upload widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht allein dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber, vorliegend mithin der Universum Film GmbH, zu.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Münchner Kanzlei die sofortige und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werkes, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Wie gehe ich am besten gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Wenn Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren und nicht in Panik ausbrechen. Übereilte Handlungen sollten Sie genauso unterlassen, wie das Ignorieren des Schreibens. Beides kann dazu führen, dass Sie Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit Ihrem Fall beauftragen. Er wird die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und herausfinden, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften. Dies hängt davon ab, ob Sie die Urheberrechtsverletzung selbst begangen haben oder „nur“ den Internetanschluss zur Verfügung gestellt haben und die Rechtsverletzung von einem Dritten begangen wurde.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige juristische Überprüfung unterzeichnet werden, da es meist vorteilhaft ist sie abändern zu lassen. Dies liegt daran, dass die mitgeschickten Erklärung häufig zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert sind und Sie unangemessen benachteiligen können. Teilweise ist in den Erklärungen eine zeitliche Geltung von über 30 Jahren vereinbart oder ein Anerkenntnis der Forderung Ihrerseits.

Eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich auf die notwendigen Angaben beschränken und von einem fachkundigen Rechtsanwalt abgefasst werden. Eine Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung, wie sie in einigen Internetforen zu finden ist, sollte nicht verwendet werden. Diese Muster können nämlich Ungenauigkeiten enthalten, da sie meist von juristischen Laien verfasst wurden.

Melden Sie sich bei unserem spezialisierten Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Wild Card“ erhalten haben. Wir werden Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch eine anwaltliche Einschätzung geben. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer:  an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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