Im Auftrag von Frau Paola Dietze mahnt zurzeit der Rechtsanwalt Dr. Steinführer, der Kanzlei Dr. Steinführer, Radowsky & Nowak vermehrt Betreiber von eBay-Shops ab.
Frau Dietze ist Inhaberin der Firma „Paolas Schnäppchenparadies“. Sie betreibt einen eigenen Internetshop und handelt mit Werbeartikeln, wie beispielsweise Werbetrucks, Blechschildern, Gläsern und Pins auf der Handelsplattform eBay.
Durch die Anwaltskanzlei Dr. Steinführer, Radowsky & Nowak lässt sie Mitbewerber abmahnen.
Den abgemahnten Shop-Besitzern werden fehlende oder falsche Angaben innerhalb ihrer Widerrufsbelehrungen sowie des Vertragsabschlusses zur Last gelegt.
Die abgemahnten Shop-Besitzer werden zudem dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von 755,80 Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.
Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77.