Waldorf Frommer mahnt ab – „Recto Verso“ von Zaz

Für die Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer die unerlaubte Verwertung des Musikalbums „Recto Verso“ von Zaz ab.

Die betroffenen Anschlussinhaber sollen das Album „Recto Verso“ innerhalb eines Filesharing-Netzwerks widerrechtlich anderen Nutzern angeboten haben. Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Zu beachten ist jedoch, dass bei solchen Internet-Tauschbörsen durch das Herunterladen einer Datei automatisch den anderen Usern der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden erlaubt wird. Dadurch wird das jeweilige Werk öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu, weshalb dieser seine vorherige Einwilligung hierzu abgeben muss. Dies ist jedoch regelmäßig nicht passiert, weshalb die öffentliche Zugänglichmachung illegal erfolgte.

Aufgrund der Rechtsverletzung soll ein pauschaler Abgeltungsbetrag bestehend aus den Schadensersatz- und den Aufwendungsersatzkosten gezahlt werden, sowie eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der Pauschalbetrag beläuft sich auf eine Summe in Höhe von 815,00 Euro. In der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich zukünftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.

Hafte ich in jedem Fall für die Urheberrechtsverletzung?

Das Abmahnschreiben richtet sich stets an den Inhaber des Internetanschlusses der zuvor ermittelten IP-Adresse. Dieser ist aber nicht zwingend der Täter der Urheberrechtsverletzung. Gerade wenn Sie in einem Mehrpersonenhaushalt leben und nicht nur Sie den Anschluss nutzen, kommt eine Haftungsbeschränkung oder sogar ein Haftungsausschluss in Betracht. Sobald ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen hat, haften Sie nur noch als Störer für die Aufwendungsersatzkosten. Wenn der Dritte ein volljähriges Familienmitglied ist, kommt es meist sogar zu einem Haftungsausschluss. Nur wenn Sie vorher konkrete Anhaltspunkt für einen Missbrauch Ihres Anschlusses durch den Volljährigen hatten und diese ignoriert haben, haften Sie für die Urheberrechtsverletzung.

Abmahnhelfer.de kontaktieren!

Soweit auch Sie eine Abmahnung von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Recto Verso“ von Zaz erhalten haben, sollten Sie unser erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de konsultieren. Wir können für Sie die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung unter der Rufnummer: 030 965 359 486.

Des Weiteren können wir für Sie die Unterlassungserklärung insoweit abändern, als dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt. Dies ist notwendig, da die mitgeschickte Unterlassungserklärung regelmäßig zu weitgehend ist und Sie benachteiligen kann.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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