Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Careful what you wish for“

Gegenstand der derzeitigen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Thriller „Careful what you wish for“. In dem im Jahr 2015 produzierten Film geht es um den 18- jährigen Doug der wie jedes Jahr mit seinen Eltern die Sommerferien in deren Haus am See verbringt. Bis in das Nachbarhaus der erfolgreiche Investmentbänker Elliot und seine verführerische Frau Lena in das ziehen läuft auch alles wie gewohnt. Doug ist von Elliot, der nach Dougs Auffassung alles begehrenswertes im Leben besitzt, fasziniert. Als Elliot für einige Tage geschäftlich unterwegs ist, kommen sich Lena und Doug näher. Er ahnt noch nicht , welche Folgen die Affäre nach sich ziehen. Als dann der Nachbar getötet wurde, fängt der Alptraum für Doug erst an.

Was wird den Abgemahnten vorgeworfen?

Der Vorwurf der Abmahnung lautet illegales Filesharing. Das heißt, dass den Abgemahnten zur Last gelegt wird den Thriller „Careful what you wish for“ über ihren Internetanschluss über ein Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern selbiger zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist jedoch dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Gefordert wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro, der sowohl einen Schadensersatz als auch die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten beinhaltet.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Sie als Anschlussinhaber können grundsätzlich als Täter oder aber als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden. Vorerst besteht jedoch die widerlegbare Vermutung, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Thriller eigenverantwortlich als Täter veranlasst haben. Wenn jedoch mehrere Personen den gleichen Internetanschluss nutzen und eine beweissichere ernsthafte Möglichkeit besteht das nicht der Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat, kommt für den Anschlussinhaber eine Haftungsbeschränkung oder sogar ein Haftungsausschluss in Betracht.

Ein vollständiger Haftungsausschluss kann nur dann erreicht werden, wenn auch die sogenannte Störerhaftung entkräftet werden kann. Dazu müssen Sie als Betroffener darlegen und beweisen, dass Sie ihren Internetanschluss hinreichend gesichert hat und seine ihm Obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet hat.

Inwieweit in Ihrem Fall eine Haftungsbeschränkung oder gar ein Haftungsausschluss angenommen werden kann, ist pauschal nicht zu beantworten. Dafür ist die rechtlich Überprüfung Ihres Einzelfalles notwendig.

Bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Thriller „Careful what you wish for“ können Sie uns gerne in einem kostenlosen Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer 030 - 200 590 770 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von www.abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.