Derzeit erreichten Anschlussinhaber Abmahnungen aus München.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag ihrer Mandantschaft Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Can a song help your life“ ab.
In dem Film des irischen Regisseurs und Drehbuchautors John Carney hört der in Verruf geratene Plattenproduzent Dan Mullingan (Mark Ruffalo) abends beim Trinken in einer Bar einen Song der jungen Hobby-Singer-Songwriterin Gretta (Keira Knightley).Von ihrem Talent überwältigt überredet er diese ihren Song mit ihm aufzunehmen. Daraus entwickelt sich der Plan ein Album aufzunehmen, jedoch nicht wie üblich in einem Studio sondern an quirligen Orten der Großstadt New York. Die aus gegenseitiger Unterstützung und Bestätigung bestehende Beziehung verändert das Leben der beiden grundlegend.
Zentrale Forderungen der Abmahnungen ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro. Diese Forderungen könne die Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer einfordern, da durch illegales Filesharing Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Abgemahnten begründet wurden.
Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?
Bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sollten folgende Handlungsempfehlungen unbedingt beachtet werden:
1.Nicht voreilig zahlen!
2.Nichts unterschreiben!
3.Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
4.Anwalt fragen!
Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die gegebenenfalls beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist und somit regelmäßig für die Abgemahnten nachteilige Klauseln enthält. Stattdessen kann es unter Umständen ratsam sein eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.
Hafte ich in jedem Fall für eine begangene Urheberrechtsverletzung?
Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Grundsätzlich haftet derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat, es kommt aber auch eine Haftung als sogenannter „Störer“ in Betracht. Gegen den Anschlussinhaber streitet die tatsächliche Vermutung, dass er Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Doch auch, wenn der Abgemahnte nachweisen kann, dass er die Urheberrechtsverletzung selbst nicht begangen hat, kann er als Störer für die von Dritten begangene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden.
Störer ist, wer durch das Zur-Verfügung-Stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Der Anschlussinhaber kann sich also nur entlasten, wenn alles Zumutbare unternommen hat, um zu verhindern, dass über seinen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen verübt werden. D.h. er muss nachweisen, dass er die ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten erfüllt hat und seinen W-LAN-Anschluss ausreichend gesichert hat (es genügt eine WPA2-Verschlüsselung). Nur, wenn dem Anschlussinhaber ein entsprechender Nachweis gelingt, kann er sich von der Haftung vollständig befreien.
Welcher Haftungsmaßstab in Ihrem Fall vorliegt lässt sich jedoch regelmäßig nicht pauschal beantworten. Daher ist es ratsam auch diesbezüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen, damit er Ihren Einzelfall auf alle aufgeworfenen Fragen beantworten kann und Ihnen eine angemessene Reaktion auf die Abmahnung gewährleistet ist.
Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer 030 - 200 590 770 in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!