Waldorf Frommer Abmahnung – „Daydream Nation – Drei sind einer zu viel“

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt zur Zeit Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Daydream Nation – Drei sind einer zu viel“.

Das kanadische Filmdrama aus dem Jahr 2010 handelt von einer 17-jährigen Schülerin die von der Großstadt auf das Land zieht und dort eine Dreiecksbeziehung mit einem ihrer Lehrer und einem Mitschüler beginnt.

Mittels eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) soll der Film anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Dadurch seien dem Rechteinhaber des Films Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden, welche im Wege der Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer geltend gemacht werden.

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei fordern den Betroffenen zu der sofortigen und dauerhaften Löschung des abgemahnten Werkes sowie zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist auf. Zudem wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro geltend gemacht, welcher sich aus Schadens- und Aufwendungsersatzkosten zusammensetzt.

Wie reagiere ich richtig auf eine urheberrechtliche Abmahnung?

Wenn Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, raten wir Ihnen zu den folgenden Handlungsempfehlungen:

  1. Ruhe bewahren
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  6. Frist wahren!

Sie sollten zeitnah einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie von ihm insoweit abändern lassen, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Hafte ich in jedem Fall für die Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse, auch wenn dieser die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Wenn er nicht selbst der Täter der Rechtsverletzung ist, kommt aber eine Haftungsbeschränkung oder sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht. Dies ist abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und muss von dem Rechtsanwalt ermittelt werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de bietet Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgespräches an. Melden Sie sich dafür unter der Rufnummer: 030 - 200 590 770  oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus. In dem Gespräch können Sie uns von Ihrem persönlichen Fall erzählen und werden im Anschluss eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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