Die Kanzlei Waldrof Frommer hat sich insbesondere auf Urheberrechtsverletzungen in Filesharingbörsen spezialisiert.
So mahnen sie derzeit für das Unternehmen Warner Bros Entertainment ab.
Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?
Bei der Abmahnung der in Auftrag genommenen Kanzlei Waldorf Frommer geht es um die Verbreitung des Action- Films „Schutzengel“ in einem Peer-to-Peer (p2p) Netzwerk.
Den Betroffenen wird vorgeworfen eine solche urheberrechtswidrige Verbreitung des Filmes vorgenommen zu haben. Daher macht die Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros Entertainment ein Erstattungsanspruch bezüglich der angefallenen Kosten geltend.
Auch wird auf einen Schadensersatzanspruch auf Seiten der Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer aufmerksam gemacht und zusätzlich ein Unterlassen erneuter Verbreitungshandlungen gefordert.
Weiterhin wird der Betroffene darauf hingewiesen, dass er ein Geldbetrag in Höhe von 956,00 Euro zahlen und zusätzlich eine Unterlassungserklärung unterzeichnen könne, um einer gerichtlichen Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche zu entgehen.
Was ist zu beachten bei einer Abmhnung von der Kanzlei Waldorf Frommer?
Der von der Kanzlei Waldorf Frommer Abgemahnte sollte keinesfalls eine derartige Abmahnung unbeachtet lassen und die gesetzte Frist einhalten.
Dies heißt allerdings nicht, die geforderte Betrag leichtfertig zu zahlen oder unüberlegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Viel mehr ist den betroffenen Personen zu raten sich erst einmal rechtlich Beraten zu lassen, um dann gemeinsam zu entscheiden wie auf die Forderungen des Abmahnenden reagiert werden sollte.
Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77. Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren
Wir sind sieben Tage die Woche für Sie da.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!