BGH: Vorbeugende Unterlassungserklärungen zulässig
Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 28.02.2013, Az. I ZR 237/11) hat entschieden, dass die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen (Unterlassungserklärung ohne dass eine Abmahnung vorliegt) weder einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt, noch eine unzumutbare Belästigung darstellt. Das Interesse des Erklärenden, durch die Unterlassungserklärung mögliche Kosten zu verhindern, würde das Interesse des Empfängers, nicht … Weiterlesen BGH: Vorbeugende Unterlassungserklärungen zulässig