Das OLG Köln hat entschieden (Az.: 6 W 182/07), dass eine Abmahnung, bei der durch die abmahnende Kanzlei ein falscher Vorname angegeben wurde, unwirksam ist. Dies führte in dem zugrunde liegenden Fall dazu, dass der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung bzw. des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht tragen musste.
Genaueres können Sie in dem Artikel von Florian Skupin nachlesen: http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/7525-abmahnung-fuehrt-falscher-vorname-auf-abmahnung-zur-unwirksamkeit.html