„Her“- durch Waldorf Frommer abgemahnt

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Drama „Her“ ab.

In dem Film verliebt sich Theodore Twombly (Joaquin Phoenix) in Samantha (Scarlett Johansson). Samantha ist die körperlose Stimme von Theodores neuem Betriebssystem die über eine künstliche Intelligenz verfügt und vermeintlich auch über Emotionen. Von seiner Umwelt kritisch beäugt entwickelt Theodore zur der Computerstimme über eine bloße Schwärmerei hinausgehende Gefühle.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Regelmäßig beauftragen Rechteinhaber Rechtsanwaltskanzleien wie die Kanzlei Waldorf Frommer damit, aufgrund von Urheberrechtsverletzungen tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung an dem Film „Her“, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen.

Zentrale Forderung der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt.

Weiterhin wird die Zahlung eines Betrages in Höhe von 815,00 Euro geltend gemacht. Durch die Zahlung dieses pauschalen Abgeltungsbetrages seien sämtliche Forderungen als abgegolten anzusehen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung sollten Sie als abgemahnter Anschlussinhaber erst einmal Ruhe bewahren. Zwar bedeutet das in der Regel auch, dass von Ihrem Anschluss auch eine Urheberrechtsverletzung an dem abgemahnten Werk begangen wurde, jedoch nicht, dass Sie diese veranlasst haben.

Auch wenn Sie sich sicher sind, dass Sie die Urheberrechtsverletzung nicht veranlasst haben, ist es aber dennoch nicht ratsam die urheberrechtliche Abmahnung lediglich zu ignorieren. Das hat aller meistens nur zur Folge, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren in die Wege geleitet wird welches mit weiteren erheblich Kosten verbunden ist.

Suchen Sie bevor Sie sich auf Forderungen der abmahnenden Partei einlassen einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Dieser kann dann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und ihnen gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer 030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.