Die Initiative Abmahnwahn teil mit, dass ihre Domain abmahnwahn-dreipage.de gepfändet wurde. In einem Rechtsstreit mit Rechtsanwalt Dr. Scheffler unterlag der Betreiber des beliebten Verbraucherforums. Nachdem der Betreiber die Kosten des Rechtsstreits nicht zahlte, vollstreckte der Gegner die Forderung und entschied sich, die Domain abmahnwahn-dreipage.de bei der Denic zu pfänden.
Rechtlich handelt es sich bei einer de-Domain um eine Forderung gegen die Registrierungsstelle Denic und kann daher wie andere Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung verwertet werden. Die Denic muss dann als Drittschuldner die Domain auf den Gläubiger übertragen.