Passend zum Osterfest hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass auch andere Hersteller als das Unternehmen Lindt&Sprüngli sitzende, seitwärts blickende Schoko-Hasen in Goldfolie produzieren und vertreiben dürfen. Obwohl Lindt seinen Goldhasen mit dem roten Band als EU-Marke und in einzelnen Ländern markenrechtlich geschützt hat, gaben die Richter der bayerischen Confiserie Riegelein Recht und bereiteten damit einem nunmehr über ein Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit ein Ende. Zwar sehe der Riegelein-Goldhase in Goldfolie mit brauner Schleife dem Lindt-Goldhasen sehr ähnlich, allerdings stelle das Design eine altbewährte Form dar, die bereits seit den 1950er Jahren von zahlreichen Herstellern genutzt werde. Trotz dieser Niederlage ist wohl zu erwarten, dass die Firma Lindt&Sprüngli weiter gegen Nachahmer vorgehen wird.
Genaueres zum „Osterhasen-Streit“ können Sie hier nachlesen:
http://www.zeit.de/wirtschaft/2013-03/lindt-oserhasen-streit