LG München: Keine Erstattung von Reisekosten bei fliegendem Gerichtsstand
Das Landgericht München entschied, wenn sich ein Kläger bei P2P-Urheberrechtsverletzungen die Vorteile des sogenannten fliegenden Gerichtsstands zunutze macht, kann er nicht die Erstattung der angefallenen Reisekosten verlangen (Beschl. v. 22.03.2013 – Az.: 13 T 20183/12). Sachverhalt Der Kläger war Inhaber eine Firma aus Großbritannien. Der Prozessbevollmächtige des Klägers hat seinen Sitz in Kiel und der … Weiterlesen LG München: Keine Erstattung von Reisekosten bei fliegendem Gerichtsstand