Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte
Die Frankfurter Anwaltskanzlei Winterstein Rechtsanwälte versendet ganz aktuell Abmahnungen im Auftrag der Abercrombie & Fitch Trading Co. Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, im Internet unter der URL www.ebay.de Bekleidungsstücke der Marke „Abercrombie & Fitch“ zum Kauf angeboten zu haben und dabei das Ebay Angebot mit Originalfotos von Abercrombie & Fitch bebildert zu haben. Wie Winterstein Rechtsanwälte ausführt, stammen diese Originalbilder aus dem OnlineShop von Abercrombie & Fitch.
Der von Winterstein Rechtsanwälte geforderte Betrag
Der Abgemahnte wird in diesem Schreiben sodann dazu aufgefordert, einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe von 360 Euro als Lizenzgebühr zu bezahlen und darüber hinaus auch noch eine strafbewehre Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem werden Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 651,80 EUR gefordert. Insgesamt mithin ein Betrag von 1011,80 EUR.
Bitte handeln Sie nicht voreilig und rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 030 -20059077 77 an.
Drei Dinge sollten Sie bei einer Abmahnung von Winterstein beachten:
- Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte. Mit dieser verpflichten Sie sich zu mehr als nötig. Wir ändern diese Unterlassungserklärung für Sie zu Ihren Vorteilen ab und geben für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ab.
- Zahlen Sie auch nicht die von der Winterstein Rechtsanwälte geforderten Beträge, ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.
- Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte auf. Hieraus können für Sie Nachteile entstehen, die später nur schwer zu korrigieren sind.
- Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.
- Die Einschaltung eines Anwalts ist empfehlenswert. Bisher konnten wir in den Abmahnungsfällen von den Rechtsanwälten Winterstein durch Minderung der geforderten Zahlung oder teilweise auch komplette Verweigerung der Kosten unsere Mandanten inklusive unseres Honorars zufrieden stellen.