Wie uns bekannt wurde, verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer aktuell im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen, in denen den Betroffenen vorgeworfen wird, das Urheberrecht an dem Kinofilm “Kokowääh” verletzt zu haben. Im Zuge der Abmahnung wird gefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen Betrag in Höhe von 956,00€ zu bezahlen.
Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Films “Kokowääh“ erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Waldorf Frommer weitere Informationen über das Thema Abmahnung.