Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit für Twentieth Century Fox wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen ab.
Worum geht es in der Abmahnung der Kanzlei Waldrof Frommer?
Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist der Film: “Wolverine: Der Weg des Kriegers”. In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den abgemahnten Anschlussinhabern vorgeworfen, den Film “Wolverine: Der Weg des Krieges” in einer Peer-to- Peer Online- Tauschbörse anderen Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt und daher öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Da dieses öffentliche Zugänglich machen ohne Einwilligung des Rechteinhabers Twentieth Century Fox erfolgte habe der Betroffene deren Rechte verletzt.
Was wird gefordert?
Durch die Verletzung der Rechte habe nun die Rechteinhaberin Unterlassungs- und auch Schadensersatzansprüche gegen den betroffenene Anschlussinhaber. Daher wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag von nun mehr 1028,00 Euro anstatt der früher geforderten 956,00 Euro zu zahlen.
Wie sollte auf eine derartige Abmahnung reagiert werden?
Haben Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten, sollten Sie diese keinesfalls ignorieren, da Sie dadurch möglicherweise entstandenen Kosten unnötig in die Höhe treiben könnten.
Um weiter rechtliche Schritte gegen Sie zu vermeiden, sollten Sie zwar eine Unterlassungserklärung abgeben. Jedoch ist es nicht ratsam die vorformulierte beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben, da diese regelmäßig zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert wurde und für Sie nachteilige Klauseln enthalten kann. Da eine Unterlassungserklärung auch ein Leben lang wirksam ist, ist es nicht empfehlenswert auf Muster-Unterlassungserklärungen aus dem Internet zurückzugreifen. Lassen Sie sich diesbezüglich rechtlich beraten. Insbesondere können Ihnen spezialisierte Rechtsanwälte zu Ihren Gunsten modifizierte Unterlassungserklärungen entwerfen und ausformulieren.
Auch der geforderte Betrag in Höhe von 1028,00 Euro sollte nicht vorschnell gezahlt werden. Derartige pauschal festgelegten Beträge können in den meisten Fällen gemindert werden teilweise sogar ganz entfallen. Denn ein Schadensersatz kann lediglich dann gefordert werden, wenn der betroffene Anschlussinhaber selbst für den Download verantwortlich ist. Meist werden aber Internetanschlüsse von mehreren Personen genutzt. Solange bestimmte Aufklärung und Überwachungspflichten eingehalten wurden kann jedoch der Anschlussinhaber dann nicht mehr automatisch in Anspruch genommen werden. Dazu gehört unter anderem, die Nutzer darüber zu informieren, keine Tauschbörsen zu verwenden.
In jedem Fall lohnt sich daher ein näherer Blick durch einen Rechtsanwalt, durch den Sie dann fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung reagieren können.
Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!