Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Filmwerks “50/50 – Freunde fürs (Über)Leben” ab.
Dem Betroffenen wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen die US-amerikanische Komödie anderen Usern illegal auf einer Internet-Tauschbörse zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu und erfolgt widerrechtlich, soweit dieser seine Einwilligung hierzu nicht abgegeben hat.
Für ihre Mandantschaft fordert die Kanzlei Waldorf Frommer daher den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, der die Rechtsanwaltskosten und den Schadensersatz umfasst.
Wie reagiere ich am Besten auf die Abmahnung von Waldorf Frommer?
Wenn auch Sie eine solche Abmahnung von Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung am Werk “50/50 – Freunde fürs (Über)Leben” erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern die folgenden Handlungsempfehlungen befolgen:
1. Zahlen Sie nicht voreilig die 815,00 €!
2. Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung!
3. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf!
4. Kontaktieren Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt!
5. Beachten Sie die Frist!
Sie sollten in jedem Fall die erhaltene Abmahnung nicht ignorieren, da ansonsten die Gefahr besteht, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht erwirkt wird. Es ist jedoch nicht ratsam die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese unter anderem ein Schuldanerkenntnis enthält, das vor Gericht gegen Sie verwendet werden kann sowie ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite. Außerdem verpflichten Sie sich bei Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung zur Zahlung einer gegebenenfalls überhöhten Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung und binden sich über einen Zeitraum von 30 Jahren an die Erklärung. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass Sie einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der die Unterlassungserklärung so abändern kann, dass diese sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Es lohnt sich eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann. Des Weiteren kann in einer modifizierten Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis vermieden werden und die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden.
Das Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrung hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und hilft Ihnen gerne bei der rechtlichen Prüfung Ihres persönlichen Einzelfalls. Für ein kostenloses Erstgespräch rufen Sie uns an unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus. Gerne geben wir Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung und unterbreiten Ihnen dann ein unverbindliches Angebot.
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