Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet Abmahnschreiben an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Horrorfilm „Annabelle“.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe den Film „Annabelle, welcher 2014 in den deutschen Kinos zu sehen war, innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten. Dadurch wurde der Film öffentlich zugänglich gemacht, ohne dass dafür eine erforderliche Einwilligung des Rechteinhabers bestand. Aus diesem Grund fordern die Anwälte von Waldorf Frommer den Betroffenen auf, einen Pauschalbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Die Unterlassungserklärung
Eine vorformulierte Unterlassungserklärung wird dem Betroffenen meist mit dem Abmahnschreiben zusammen zugesendet. Eine solche Erklärung ist zugunsten der gegnerischen Partei formuliert und enthält häufig Klauseln, die den Abgemahnten unnötig benachteiligen können. Teilweise ist eine zeitliche Geltung der Erklärung von über 30 Jahren festgelegt oder ein Schuldanerkenntnis in der beigefügten Unterlassungserklärung enthalten. Damit es zu keinen negativen Auswirkungen für den Anschlussinhaber kommt, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine solche sollte nur die notwendigen Angaben enthalten. Es ist davon abzuraten, ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu gebrauchen, da diese meist von juristischen Laien verfasst wurden. Es kann deshalb vorkommen, dass sie nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und ungenau sind.
Das Vorgehen
Nach Erhalt einer Abmahnung, ist es empfehlenswert einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann Ihnen nicht nur bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein, sondern auch die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen. Zudem kann er herausfinden, ob und inwieweit Sie für die Rechtsverletzung haften. Nicht selten kommt es vor, dass der Anschlussinhaber nur beschränkt haftet (als sogenannter Störer). Teilweise kommt auch eine komplette Haftungsbefreiung in Betracht. Wie die Frage der Haftung in Ihrem Fall zu beurteilen ist, kann nur anhand einer Abwägung der Umstände des Einzelfalls herausgefunden werden.
Falls auch Sie ein Schreiben von Waldorf Frommer wegen der Verletzung der Rechte an dem Film „Annabelle“ erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 erreichen Sie unser erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de, welches Ihnen ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung anbietet. Wir sind in der Lage aufgrund von Pauschaltarifen unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!