Die Kanzlei Kornmeier & Partner versendet derzeit Abmahnung im Auftrag der GSDR GmbH wegen Filesharing.
Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner?
Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner ist das Musikwerk ” Master Blaster- Hypnotic Tango 2K12″, welches auf einer “Apres Ski Hits 2013 XXL” Kompilation enthalten ist. In dem Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen durch sogenanntes Filesharing die Nutzungsrechte der GSDR GmbH verletzt und daher weitergehend einen mutmaßlichen Urheberrechtsverstoß begangen zu haben.
Was wird von der Kanzlei Kornmeier & Partner iAv. GSDR GmbH gefordert?
Die Kanzlei Kornmeier & Partner fordert für ihre Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 Euro.
Bei derartigen Fällen ist oftmals problematisch, dass die Musikwerke meist aus Zusammenstellungen von Songtiteln heruntergeladen werden, daher ist regelmäßig mit Folgeabmahnungen zu rechnen.
Haben Sie ebenfalls eine gleichartige Abmahnung erhalten, sollten Sie diese keinesfalls ignorieren, gegenteilig sollten Sie aber auch nicht voreilig den Forderungen nachkommen. Insbesondere durch die voreilige Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung schneiden Sie sich meist effektive Verteidigungswege ab. Ratsam ist es viel mehr sich vorerst rechtlich beraten zu lassen, um dann fristgerecht und angemessen reagieren zu können.