Derzeit verschickt die Rechtsanwaltskanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH Abmahnungen betreffend des Musikalbums „Born To Die“ von der Künstlerin Lana Del Rey.
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalisierten Schadensersatz in der Höhe von mehreren Hundert Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.
Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77.
Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Musikalbums “Born To Die“ von der Künstlerin Lana Del Ray erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Rasch weitere Informationen über das Thema Abmahnung.