Die Kanzlei Nimrod aus Berlin versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen.
Worum geht es in der Abmahnung der Kanzlei Nimrod?
Gegenstand der aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Nimrod ist das Filmwerk “Shadows- Haus der 1000 Schatten”. In dem Schreiben wird den abgemahnten Internetanschlussinhabern vorgeworfen den Film “Shadows- Haus der 1000 Schatten” widerrechtlich heruntergeladen sowie anderen Nutzern illegal zum Download angeboten zu haben.
Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Nimrod gefordert?
Die Kanzlei Nimrod macht in der Abmahnung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche für ihre Mandantschaft geltend. Der Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 Euro zu zahlen.
Bei derartigen Filesharing-Abmahnungen ist jedoch zu beachten, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen haftet. So haftet er als Täter, sollte er das Werk selbst heruntergeladen beziehungsweise zum Download angeboten haben. Ist das beweisbar nicht der Fall so kann dieser lediglich als Störer haften. Eine derartige Störerhaftung trifft den Anschlussinhaber regelmäßig nur dann, wenn dieser Verbots- und Belehrungspflichten verletzt hat.
Daher ist es nicht ratsam den Forderungen voreilig nachzukommen. Insbesondere sollte die meist vorformulierte beigefügte Unterlassungserklärung vorerst nicht abgegeben werden. Diese ist regelmäßig zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und könnte für Sie nachteilig Klauseln enthalten. Viel mehr sollte eine von einem fachkundigen Anwalt verfasste modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um weiter kostenintensive rechtliche Schritte auszuschließen.
Bezüglich der Geldforderung ist auch strikt von einem voreiligen Handeln abzuraten. Haftet der Anschlussinhaber lediglich als Störer oder sogar gar nicht, so kann unter Umständen die Aufforderung der Zahlung teilweise oder ganz zurückgewiesen werden.
Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod wegen des Filmwerkes “Shadows- Haus der 1000 Schatten” erhalten haben, lohnt es sich diese erst einmal rechtlich Überprüfen zu lassen. Insbesondere um eine fristgerechtes und zu Ihren Gunsten angemessenes Handeln zu gewährleisten.
Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77. Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren
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