Die Kanzlei Furhrmann Wallenfels versendet im Auftrag von Baseprotect UG Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts an dem Werk That Girl – Greeno Fabulous durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Im Auftrag von Baseprotect UG werden Betroffene aufgefordert für die öffentliche Zugänglichmachung des Werks That Girl – Greeno Fabulous neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von über 300 EUR.
Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Werkes That Girl – Greeno Fabulous erhalten haben finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Furhrmann Wallenfels weitere Informationen über das Thema Abmahnung.
Drei Dinge sollten Sie beachten:
1. Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung der Furhrmann Wallenfels – zahlen Sie nicht die von Furhrmann Wallenfels geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu nehmen- gerne können Sie hierzu unsere kostenlose Hotline nutzen: 0800 – 866 22 66.
2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu Furhrmann Wallenfels auf. Hieraus entstehen Ihnen Nachteile die später schwer zu korrigieren sind.
3. Notieren Sie sich die von gesetzte Frist und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung bezüglich des Werkes That Girl – Greeno Fabulous nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.