Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – “Sons of Anarchy Staffel 6”

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München wurde von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen abzumahnen.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den Betroffenen vorgeworfen die Serie “Sons of Anarchy Staffel 6 – Folge 1” anderen Nutzern über deren Internetanschluss auf einem p2p-Netzwerk zum Download angeboten und somit unerlaubt das Werk öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Insbesondere ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer gefordert?

Wie bei derartigen Filesharing- Abmahnung üblich fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Betroffenen im Namen ihrer Mandantschaft auf, die Dateien von dem Rechner dauerhaft zu entfernen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie den Schaden und die Anwaltskosten, die der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH aufgrund der vermeintlichen Verletzungshandlung entstanden seien, zu ersetzten.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung zu verteidigen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Insbesondere könnten Schadensersatzansprüche vermindert oder sogar ganz umgangen werden, sofern beweisbar die Vermutung widerlegt werden kann, dass der Betroffene als Anschlussinhaber den vermeintlichen Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen haben. Zwar könnte der Abgemahnte dann noch als Störer in die Haftung genommen werden, jedoch nur wenn dieser seine obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten nicht nachgekommen ist. Daher sollte keinesfalls der Zahlungsforderung der Kanzlei Waldorf Frommer voreilig nachgekommen werden, da dadurch eine Verteidigungsmöglichkeit zu Nichte gemacht werden könnte.

Ratsam ist es jedoch weiterhin eine Unterlassungserklärung abzugeben, um weitere rechtliche Schritte gegen Sie zu verhindern, welche anderenfalls weitere erhebliche Kosten begründen würden. Die meist vorformulierte beigefügt Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer sollte dennoch nicht voreilig unterzeichnet werden. Diese ist regelmäßig zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und könnte für Sie nachteilige Klauseln enthalten. Viel mehr sollte diese abgeändert (modifiziert) werden. Wir raten davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

 

 

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