Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft – “Killer Elite”

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt derzeit durch die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen aussprechen wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk: “Killer Elite”. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird in dem Schreiben vorgeworfen den Film “Killer Elite” heruntergeladen und somit gleichzeitig anderen Nutzern auf einem p2p-Netzwerk zum weitern Download angeboten und daher widerrechtlich zur Verfügung gestellt zu haben. Aufgrund des illegalen Filesharings fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft die Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Zahlung eines Pauschbetrages in Höhe von 956,00 Euro.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben ist diese dringend ernst zunehmen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird und weiter erhebliche Kosten auf Sie zu kommen könnten. Sie sollte jedoch keinesfalls die meist vorformulierte beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese regelmäßig zu weit gefasst sind und für Sie nachteilige Klauseln enthalten könnte. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Insbesondere sollte der von der Kanzlei Waldorf Frommer festgesetzte Abgeltungsbetrag in Höhe von 956,00 Euro nicht vorschnell gezahlt werden. Meist werden die Anschlussinhaber pauschal in Haftung genommen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Inhaber des Internetanschlusses ist jedoch nur dann begründet, wenn dieser selbstverantwortlich gehandelt hat. Meist verwenden jedoch mehrere Personen eines Haushaltes den gleichen Internetanschluss. Sofern der Anschlussinhaber jedoch seinen Überwachungs- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist, kann dieser nur noch als sogenannter “Störer” in Haftung genommen werden. Dieser ist jedoch regelmäßig nicht verpflichtet einen Schadensersatz zu zahlen.

Zudem ist zu erwarten, dass die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wieder sinken wird. Das Gesetz sieht vor, dass künftig nur noch Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert in Höhe von 1.000,00 € bemessen werden dürfen, wodurch die Anwaltskosten auf ca. 155,00 Euro gedeckelt werden.

Auch wenn dieses Gesetzt noch nicht rechtskräftig ist, hat das Amtsgericht Hamburg als erstes Gericht in seinem Urteil vom 24.07.2013 (Az.: 31a C 109/13) die Grundsätze diese Gesetzes bereits berücksichtigt und den Streitwert des ihm zugrundeliegenden Streits auf 1000,00 Euro gedeckelt.

Wie weiter Gerichte diesbezüglich entscheiden werden oder ob das Gesetz eine Zustimmung des Bundesrates erhalten wird bleibt abzuwarten. Zu beachte ist jedoch, dass die Deckelung sich lediglich auf die Rechtsanwaltskosten bezieht. Der meist pauschalisierte Schadensersatzanspruch kann nur der Geschädigte selbst bestimmen daher könnte dieser trotz der Deckelung des Streitwertes die Schadensersatzforderungen erhöhen.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen einer vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk: “Killer Elite” sollten Sie ihren Einzelfall rechtlich überprüfen lassen, um dann fristgerecht und zu Ihren Gunsten reagieren zu können.
Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören!

 

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