Abmahnung durch Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – “Percy Jackson: Im Bann des Zyklopen”

Die bereits für Filesharing-Abmahnung bekannte Kanzlei Waldorf Frommer versendet aktuell Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film: “Percy Jackson: Im Bann des Zyklopen”.

Den Betroffenen wird vorgeworfen den Film widerrechtlich auf einer Tauschbörse (p2p) anderen Nutzern zum Download und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Da die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH keinesfalls in ein derartiges Anbieten eingewilligt habe seien dieser durch die Verletzungshandlung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschal festgelegten Betrag in Höhe von den üblicherweise von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderten 1028,00 Euro zu zahlen.

Handlungsempfehlungen:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Nehmen sie die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer auf jeden Fall ernst und halten die gesetzten Fristen ein, auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben sollten.

In jedem Fall ist es jedoch empfehlenswert eine Unterlassungserklärung abzugeben auch wenn die Verletzung nicht von Ihnen sondern unter Umständen von einem Dritten begangen wurde. Durch die Abgabe verhindern Sie weitere rechtliche Schritte gegen Sie und führt meist zu einer außergerichtlichen und somit für Sie bedeutend günstigeren Verhandlungsvariante. Wichtig ist es aber nicht die regelmäßig von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierten beigefügten Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte im Wege einer rechtlichen Beratung vorerst zu Ihren Gunsten modifizierte werden.

Auch sollte der von der Kanzlei Waldorf Frommer pauschal festgesetzte Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00 Euro nicht vorschnell gezahlt werden. Meist werden die Anschlussinhaber pauschal in Haftung genommen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Inhaber des Internetanschlusses ist jedoch nur dann begründet, wenn dieser selbstverantwortlich gehandelt hat. Meist verwenden jedoch mehrere Personen eines Haushaltes den gleichen Internetanschluss, wodurch unter Umständen die Vermutung, dass Sie als Täter die Rechtsverletzungen selbst begangen haben, widerlegt werden kann.

Sofern der Anschlussinhaber zusätzlich seinen Überwachungs- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist, kann der Betroffene nicht einmal als Störer haften.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film: “Percy Jackson: Im Bann des Zyklopen” erhalten haben sollten Sie daher keinesfalls voreilig handeln. Sie könnten sich dadurch Verteidigungsmöglichkeiten erheblich beschneiden. In jedem Fall lohnt es sich Ihren Einzelfall rechtlich überprüfen zu lassen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

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