Abmahnung durch Waldorf Frommer für Sony Music Entertainment Germany GmbH- “Glad All Over- Wallflowers”

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnung an Internetanschlussinhaber wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Gegenstand der derzeitigen Abmahnungen ist das Musikalbum “Glad All Over- Wallflowers”. Den Betroffenen wird vorgeworfen das Musikalbum auf einer Tauschbörse (p2p) anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zur Verfügung gestellt zu haben.

Insbesondere ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht mit dem Schreiben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ihrer Mandantschaft geltend, die aufgrund der gerügten Verletzungshandlung entstanden seien. Daher wird der Abgemahnte aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00 Euro zu zahlen. Wie sich aus der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer entnehmen lässt setzt sich dieser Betrag aus 578,00 Euro Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 Schadensersatz für die Sony Music Entertainment Germany GmbH.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.

Durch die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung binden Sie sich nicht nur an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren, sondern erkennen gleichzeitig die gestellten Forderungen der Gegenseite ausnahmslos an. Auch besteht die Gefahr dadurch weitere Abmahnung wegen anderen Tonaufnahmen oder anderen Dateien die über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden zu erhalten.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben?

Jedoch sollten Sie in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte diese insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Auch lohnt es sich eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann. Wir raten davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Auch der geforderte Pauschalbetrag sollte keinesfalls voreilig und ohne vorherige rechtliche Überprüfung gezahlt werden. Dieser könnte unter Umständen meist erheblich gemindert werden. In jedem Fall lohnt es sich Ihren Einzelfall von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, wodurch Sie dann fristgerecht und auch angemessen auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Musikalbums “Glad All Over- Wallflowers” reagieren zu können.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören!

 

Was ist
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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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