Momentan mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer, die für Filesharing-Abmahnung bekannt ist, im Auftrag der Universum Film GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Kinderfilm “Niko 2 – Kleines Rentier, großer Held” ab.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen das Werk “Niko 2 – Kleines Rentier, großer Held” in einer Internet-Tauschbörse (p2p) zum Download angeboten zu haben, ohne das eine Einwilligung der Rechteinhaberin erfolgte.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Löschung der heruntergeladenen Datei und die Zahlung eines Vergleichsbetrages i.H.v. 815,00 €. Dieser Betrag setzt sich aus dem Schadensersatzanspruch i.H.v. 600,00 € und den Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 215,00 € zusammen.
Sollte ich den geforderten Betrag i.H.v. 815,00 € bezahlen?
Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines Pauschalbetrages i.H.v. 815,00 € und der Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung für erledigt zu erklären. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Aus diesem Grund sollten Sie zuerst einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt mit der rechtlichen Prüfung Ihres Einzelfalls beauftragen bevor Sie die geforderten Ansprüche erfüllen. Häufig lohnt es sich auch der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten. In keinem Fall ist es ratsam die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig. Unter anderem bestimmt sie eine Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren.
Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?
Nichtsdestotrotz sollten Sie in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens ausgeräumt werden kann. Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen helfen die Unterlassungserklärung so abzuändern (“zu modifizieren”), dass Sie sich nur auf die nötigsten Angaben beschränkt. Beispielsweise kann so die -oben schon erwähnte- zeitliche Geltung beschränkt werden. Auch lohnt es sich eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann.
Haften Eltern für ihre Kinder?
Oft ist es so, dass Eltern gar nicht mitbekommen, dass ihre Kinder illegales Filesharing betreiben und sich deshalb fragen, ob sie dafür überhaupt haften. Die Antwort lautet: Grundsätzlich müssen die Eltern als Aufsichtspflichtige dafür Sorge tragen, dass ihre im Haushalt lebenden Kinder keine Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes Filesharing begehen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie als sog. Störer in Anspruch genommen werden. Störer sind diejenigen, die durch das zur Verfügung stellen des Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht haben. Sind die Eltern jedoch ihren Überwachungspflichten nachgekommen, haften sie nicht für das Verhalten ihrer Kinder. Diese Überwachungspflichten sind schon erfüllt, wenn die Eltern ihre Kinder belehrt haben und ihnen illegale Tauschbörsen-Aktivitäten verboten haben; nicht erforderlich ist hingegen eine dauerhafte Überwachung.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an der Fernsehserie “Niko 2 – Kleines Rentier, großer Held” erhalten haben, kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch. Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!