Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH. Den Adressaten wird vorgeworfen das Musikalbum “Black Ice” von AC/DC in einer Internet-Tauschbörse Dritten ohne Einwilligung der Rechteinhaberin zum Download zur Verfügung gestellt haben.
Was wird verlangt?
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Zahlung eines Geldbetrags, der die Rechtsanwaltskosten sowie einen Schadensersatz umfasst. Außerdem wird die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung verlangt. Sofern man diesen Forderungen nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachkommt werden weitere rechtliche Schritte angekündigt.
Wie sollte auf so eine Abmahnung reagiert werden?
Den Forderungen die in einer Abmahnung gestellt werden sollte man nicht ohne eine genau Überprüfung nachkommen. Zum einen kann die Höhe des geforderten Geldbetrags zu hoch sein, erst kürzlich hat das AG Hamburg in einem Fall den angesetzten Streitwert deutlich herabgesetzt. Ebenso muss nicht unbedingt die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden, eine modifizierte Unterlassungserklärung wird auf die nötigsten Angaben beschränkt und genügt.
Eine anwaltliche Beratung ist sehr zu empfehlen, auf jeden Fall sollten Sie die gesetzten Fristen beachten.
Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören.