Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH – “Resident Evil: Retribution”

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Namen ihrer Mandantschaft, der Constantin Film Verleih GmbH, jüngst betroffene Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk “Resident Evil: Retribution” ab.

Worum geht es?

In dem Schreiben der Münchner Kanzlei wird dem Abgemahnten illegales Filesharing vorgeworfen; das heißt, der Betroffene soll den 3D Film “Resident Evil: Retribution” auf einem p2p-Netzwerk anderen Nutzern unerlaubt zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht haben. Dieses Recht steht aber nur der Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH zu gem. § 19 a UrhG.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung fordert Waldorf Frommer den Abgemahnten auf innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Geldbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 Euro und dem Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro zusammen. Außerdem wird die dauerhafte Löschung des Films “Resident Evil: Retribution” von dem Rechner verlangt.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer vor?

Es ist zu empfehlen, dass Sie vor Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Waldorf Frommer oder einer Zahlung die erhaltene Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Teilweise besteht die Forderung nicht oder nicht in der genannten Höhe. Sie sollten in jedem Fall in der Ihnen gesetzten Frist handeln.

Zudem sollten Sie davon absehen die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Der Grund ist, dass die beigefügte Unterlassungserklärung regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen enthält und somit für Sie nachteilig ist:

  • Ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann.
  • Die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung.
  • Ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite.
  • Die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren.

Aus diesen Gründen ist es ratsam die Unterlassungserklärung von Ihrem Rechtsanwalt abändern (“modifizieren”) zu lassen. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken. Es lohnt sich auch eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann. Keinesfalls sollte eines der Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet genutzt werden. Diese entsprechen häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen. Außerdem kann Ihren Interessen nur durch einzelfallgerechte Erklärung Rechnung getragen und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films “Resident Evil: Retribution” erreicht hat, geraten Sie nicht in Panik. Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. In diesem können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und eine anwaltliche Einschätzung erhalten. Sodann erhalten Sie ein unverbindliches Angebot, dass Sie durch Zusendung Ihrer Abmahnung annehmen können.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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