Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH – “Fack ju Göhte”

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet jüngst Abmahnungen an Anschlussinhaber im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk “Fack ju Göhte”.

Die Adressaten sollen im Rahmen einer Internet-Tauschbörse die 2013 erschienene Komödie von Bora Dagtekin “Fack ju Göhte” anderen Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt haben, ohne dass eine entsprechende Einwilligung der Rechteinhaberin für die öffentliche Zugänglichmachung vorgelegen hat. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Warum habe ich eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Die Abmahnung ist eine Reaktion auf eine begangene Urheberrechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. In der Regel wird die dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei, die Abgabe der mitgeschickten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags gefordert. Der Geldbetrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren und dem Schadensersatz zusammen.

Wie reagiere ich bestmöglich auf die Abmahnung?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Filmwerks “Fack ju Göhte” erhalten haben, sollten Sie die folgenden Handlungstipps beherzigen:

  1. Ruhe bewahren!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Nicht voreilig zahlen!
  4. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  5. Fachkundigen Rechtsanwalt konsultieren!
  6. Frist notieren!

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie keine unüberlegten und voreiligen Schritte vornehmen, da Sie sich so Verteidigungsalternativen verbauen könnten. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht einfach unterschrieben werden, da diese für Sie nachteilige Klauseln enthalten könnte. Häufig beinhaltet die vorformulierte Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis, welches bei gerichtlichen Verfahren gegen Sie verwendet werden könnte. Auch ist es möglich, dass eine Verpflichtung zur Zahlung einer überhöhten Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung in der strafbewehrten Unterlassungserklärung festgelegt wird. Um diese Nachteile auszuräumen, empfehlen wir Ihnen die beigefügte Unterlassungserklärung von einem im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt abändern (“modifizieren”) zu lassen. Diese modifizierte Unterlassungserklärung sollte auf die notwendigen Angaben beschränkt sein.

Der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt kann die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen. Auch sollte ermittelt werden, ob bei Ihnen eine Täter- oder Störerhaftung vorliegt oder sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht kommt. Dies muss anhand Ihres Einzelfalls ermittelt werden. Bei einer Störerhaftung sind sie beispielsweise nicht schadensersatzpflichtig.

Das Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Sie erreichen uns 7 Tage die Woche unter der kostenlosen Rufnummer: 0800 – 866 22 66. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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