Unerlaubte öffentliche Ausstrahlung einer urheberrechtlich geschützten Sportsendung
Wer bekommt eine Abmahnung von Sky Deutschland?
Momentan werden Gaststätten und Kneipen, die Ihren Gästen freundlicherweise Sky Sport und Sky Fußball Bundesliga Liveübertragungen, Wiederholungen, Highlights und Zusammenfassungen von vielfältigen Sportereignissen und von ausgewählten Sportevents anbieten von Sky Deutschland durch die Kanzlei Komning aus Neubrandenburg abgemahnt.
Aktuell:
In letzter Zeit häufen sich Abmahnung von Sky, die sich auf die sog. Störerhaftung von Privatpersonen beziehen. Sky-Kontrolleure werden neuerdings mit einer Mini-Fernbedienung, einer sog. FOB, ausgestattet und lesen damit die Nummer der Smartcard aus, um Nutzer eines privaten Sky-Abonnements abzumahnen. Die Störerhaftung unterliegt jedoch engen Grenzen, die von der Rechtsprechung klar gekennzeichnet sind. Wir kennen diese Rechtsprechung und vertreten auch hier Ihre Interessen mit Nachdruck.
Warum lässt Sky Deutschland durch die Rechtsanwälte Komning Gaststätten und Lokale abmahnen?
Den Betreibern der Lokalitäten wird vorgeworfen das Sky Programm ohne die erforderliche Erlaubnis (Abonnentenvertrag für Gewerbe und Vereine) öffentlich wiederzugeben. Sky Deutschland ist der Auffassung hierdurch würden der GmbH große Verluste entstehen. Zur Substantiierung dieser Aussage rechnet die Kanzlei Komning im Auftrag von Sky Deutschland vor: Jährlich würde Sky Deutschland 350 Millionen für den Einkauf von Sportrechten ausgeben. Die Zahlung von Nutzungsgebühren sei die Voraussetzung weiterhin qualitative hochwertiges, mit Hintergrundinformationen versehendes Fusballfernsehen zu machen.
Woher will Sky Deutschland von dem Verstoß wissen?
Eigens zur Aufdeckung der angeblichen urheberrechtlichen Verstöße hat Sky Deutschland eine Kontrollagentur beauftragt, die nach Angaben von Sky Deutschland monatlich bundesweit mehrere hundert Kontrollen bundesweit durchführt. In der Abmahnung wird sodann der Zeitpunkt der angeblichen Urheberrechtsverletzung, sowie das Fußballspiel genannt das zum Zeitpunkt der Kontrolle durch den Gaststätten Besitzer wiedergegeben worden sein soll.
Beispiel: Betriebsstätte Kurfürstendamm 122, 10779 Berlin, Kneipe am Kuhdamm, Relegationsspiel Hertha BSC vs. Fortuna Düsseldorf , um 18.30 am 11.1.2011
Im Weiteren erklärt die Kanzlei welcher Forderungen der Sky Deutschlang mutmaßlich gegen die Betreiber der Lokale zustehen sollen. Hierbei gibt die Kanzlei Komning offenbar die Lizenzgebühren, die im Rahmen der Vergabe von Lizenzen für Gaststätten in Rechnung gestellt werden, wieder.
Das Vergleichsangebot der Sky Deutschland GmbH
Sodann wird angeboten den angeblich geschuldeten Betrag auf 2000 EUR, zahlbar in 2 Raten zu reduzieren, wobei dieses Angebot nur bei rechtzeitigem Eingang der Unterlassungserklärung, sowie dem geforderten Betrag in Höhe von 2000 EUR. Diese Forderung wiederum wird auf 1000 reduziert, wenn mit Sky Deutschland ein Abonenntenvertrag abgeschlossen wird. Ob dieses Angebot wirklich vorteilhaft ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Unser Rat an Betroffene dieser Abmahnung:
Klar ist in der Tat, dass Sky Deutschland nur dann gewerblich öffentlich wiedergegeben werden kann, wenn ein entsprechender Abonnenten Vertrag vorhanden ist. Was die eingeforderte Unterlassungserklärung und den geforderten (wenn auch reduzierten) Betrag angeht sollte vor Abgabe rechtlicher Rat eingeholt werden. Die pauschale Abgeltung des Schadenersatzes erfolgt nicht ohne Grund. Beweisschwierigkeiten dürften insbesondere auftreten, wenn nachweisbar ist, dass zu dem angegebenen Zeitpunkt eine anderes Spiel lief, die genannte Zahl der angeblich anwesenden Personen nicht stimmt oder die von Sky Deutschland angenommene Quadratmeterzahl Ihres Lokals unrichtig ist.
Daher zahlen Sie den geforderten Betrag nicht voreilig. Geben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft ab, diese kann zu Ihren Gunsten abgeändert werden.