Abmahnung durch FAREDS iAv. Track BY Track Records UG – “One More Round”

Die FAREDS Rechtsanwälte mahnen derzeit im Auftrag der Track by Track Records UG wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel: “Michael Mind Project- One More Round”.

Was wird den Betroffenen in der Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte vorgeworfen?

In dem Schreiben der FAREDS Rechtsanwälte wird den abgemahnten Internetanschlussinhabern vorgeworfen den Musiktitel: “One More Round” von Michael Mind Project widerrechtlich auf einer Online-Tauschbörse (p2p) anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Daher fordern die FAREDS Rechtsanwälte die Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zusätzlich sollen diese einen pauschalisierten Schadensersatz zahlen als auch die aufgrund der Verletzungshandlung entstandenen Rechtsanwaltskosten ersetzen, wodurch ein Betrag von insgesamt 450,00 Euro von den Betroffenen zu entrichten sei.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Insbesondere ist bei der Filesharing- Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte aufgrund eines vermeintlichen Urheberechtsverstoßes an dem Musiktitel: “One More Round” von Michael Mind Project daurauf zu achten, dass dieser Titel sich zum Teil auf Samplern und Chartcontainern wie zum Beispiel “Kontor Summer Jam 2013” befindet. Derartige Sampler und Chartcontainer sind Zusammenstellungen von mehreren Musiktiteln unterschiedlicher Rechteinhabern. Daher besteht in diesen Fällen die Gefahr von Folgeabmahnung durch verschiedene Rechteinhaber an den anderen oder sogar an den gleichen Musiktiteln.

Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer  Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Auch, wenn Sie sich die Abmahnung gar nicht erklären können, bietet die Unterlassungserklärung eine langfristige Lösung und hilft ein Ausufern der Kosten zu vermeiden. Denn mit Abgabe der Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden, eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben jedoch bestehen. Keinesfalls sollten Sie jedoch die meist vorformulierte beigefügte Unterlassungserklärung abgeben, da diese regelmäßig zu weit gefasst sind und für Sie nachteilige Klauseln enthalten können. Diese sollte regelmäßig vorerst von einem spezialisierten Rechtsanwalt abgeändert (“modifiziert”) werden.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Auch der Zahlungsaufforderung sollte nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung nachgekommen werden.

Insbesondere ist es bei derartigen Chartcontainer- Fällen für die abmahnende Partei meist schwer nachweisbar, dass sich die betroffene einzelne Datei aus dem Container (“Kontor Summer Jam 2013”) wirklich auf dem Rechner der Betroffenen befunden hat. Auch könnte die geforderte Zahlung verringert oder sogar ganz ausgeschlossen werden, sofern die Verletzungshandlung beweisbar nicht von den Abgemahnten selbst begangen wurde.

In jedem Fall lohnt sich daher eine rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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