Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH – “Long Way Down” von Tom Odell

Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung des Musikalbums “Long Way Down” von dem Künstler Tom Odell ab.

In der Abmahnung wird dem betroffenen Anschlussinhaber vorgeworfen das Album “Long Way Down” von Tom Odell auf einer Internet-Tauschbörse illegal anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber- bzw. Rechteinhaber zu und ist daher verletzt, soweit dieser keine Einwilligung abgegeben hat.

Was fordert Waldorf Frommer?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Die geforderte Summe setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten (215,00 €) und dem Schadensersatz (600,00 €) zusammen.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung vorzugehen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Ein im Internet- und Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Häufig unterlaufen bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler. Hier könnte ein möglicher Ansatzpunkt liegen, sofern Sie sich sicher sind, dass Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben. Im gerichtlichen Verfahren trägt nämlich der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Des Weiteren kann möglicherweise ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegen, wenn die Kanzlei massenhaft inhaltsgleiche Abmahnungen verschickt. Hier liegt der Schluss nahe, dass vorwiegend abgemahnt wird, um an den Abmahnkosten zu verdienen. Indiz hierfür ist eine Gebührenteilungsvereinbarung zwischen Rechteinhaber und der abmahnenden Kanzlei, welche jedoch sehr schwer nachzuweisen ist.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung am Werk “Long Way Down” von Tom Odell erhalten haben, sollten Sie folgende Handlungstipps beherzigen:

1. Ruhe bewahren!

2. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

3. Nichts unterschreiben!

4. Nicht voreilig zahlen!

5. Anwalt aufsuchen!

6. Frist beachten!

Innerhalb der Ihnen gesetzten Frist ist es ratsam einen fachkundigen Rechtsanwalt zu kontaktieren, da dieser Ihnen -neben der schon erwähnten rechtlichen Prüfung der Ansprüche- bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung helfen kann. Diese sollte in jedem Fall abgegeben werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Gegenseite weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleitet, welche zu erhöhten Kosten führen. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich aber auf die nötigsten Angaben beschränken und zu Ihren Gunsten abgefasst werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite ist meist zu weitgehend und daher nachteilig. Sie enthält unter anderem regelmäßig ein Schuldanerkenntnis, welches bei einem gerichtlichen Verfahren gegen Sie verwendet werden kann und bindet Sie über einen Zeitraum von 30 Jahren.

Das Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrung hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 für ein kostenloses Erstgespräch an. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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