Momentan lässt die Sony Music Entertainment Germany GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Album “Immer in Bewegung” der deutschen Band Revolverheld verschicken.
Dabei geht es um folgenden Sachverhalt: dem Betroffenen wird vorgeworfen über seinen Internetanschluss das Album “Immer in Bewegung” von Revolverheld auf einer p2p-Plattform anderen Usern zur Verfügung gestellt zu haben. Dieses Anbieten ist jedoch regelmäßig ohne die Einwilligung der Rechteinhaberin, Sony Music Entertainment Germany GmbH, erfolgt, weshalb diese Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz erhebt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert deshalb den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.028,00 Euro zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten in Höhe von 578,00 Euro und den Kosten für den beanspruchten Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro zusammen.
Mit der Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Adressat das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Mit Zahlung des pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.028,00 Euro sollen alle Forderungen der Gegenseite abgegolten werden.
Sollte ich den geforderten Betrag i.H.v. 1.028,00 € zahlen?
Das Team von Abmahnhelfer.de rät Ihnen dazu nicht voreilig zu zahlen und auch die beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. Stattdessen sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt in der Ihnen aufgelegten Frist mit der rechtlichen Prüfung der Ansprüche beauftragen. Möglicherweise besteht die Forderung nur in einer geringeren Höhe oder entfällt ganz. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte so nicht abgegeben werden, da sie zu weitgehend ist. Vielmehr sollte Ihr Rechtsanwalt die Unterlassungserklärung abändern (“modifizieren”), sodass sie zu Ihren Gunsten ausfällt und sich nur auf die notwendigen Angaben beschränkt. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie keinen Kontakt mit der generischen Seite aufnehmen.
Hafte ich für meine Kinder?
Wenn nicht Sie das Album der deutschen Rockband heruntergeladen haben sollten, sondern Ihr minderjähriges Kind, stellt sich die Frage der Haftung als Elternteil. Grundsätzlich verhält es sich so, dass Eltern dafür Sorge tragen, dass ihre im Haushalt lebenden Kinder keine Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes Filesharing begehen. Andernfalls können Sie als sog. Störer in Anspruch genommen werden. Störer ist derjenige, der durch das Zur Verfügung stellen des Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Vorteil der Störerhaftung ist dass keine Schadensersatzpflicht besteht.
Nach neuer Rechtsprechung haften Eltern jedoch nicht für das Verhalten ihrer Kinder, wenn sie sämtlichen Überwachungspflichten nachgekommen sind. Dazu zählen die Belehrung, dass Tauschbörsen-Aktivitäten illegal sind und das Verbot solche zu begehen. Eine dauerhafte Überwachung ist aber nicht erforderlich, soweit keine Anhaltspunkte für einen etwaigen Missbrauch vorliegen. Die genauen Anforderungen richten sich auch nach dem Alter der Kinder.
Falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer für Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Album “Immer in Bewegung” von Revolverheld erhalten haben, geraten Sie nicht in Panik, sondern melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!