Die Kanzlei Remmen versendet im Auftrag der Volkswagen AG wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung an den eingetragenen Marken VW, VW im Kreis, Volkswagen und VW Bus – dreidimensional Abmahnungen.
Den Betroffenen wird zur Last gelegt ohne Zustimmung der Volkswagen AG, Waren vertrieben zu haben, die mit den genannten Marken gekennzeichnet waren.
In den Abmahnungen wird neben einem Unterlassungsanspruch, Schadenersatz und Auskunft von den Abgemahnten gefordert.
Was ist Betroffenen zu raten:
Gerade bei Abmahnungen sind die eingeforderten Rechtsanwaltskosten und der Schadenersatz in vielen Fällen überhöht. Es ist daher davon abzuraten vorschnell aus Furcht vor weiteren Kosten, die Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen und die eingeforderten Beträge zu zahlen.
Bei Abmahnungen der Kanzlei Remmen Rechtsanwälte Steuerberater ist zu überprüfen, ob die geforderten Rechtsanwaltskosten, sowie der geltend gemachte Schadenersatz der Höhe nach gerechtfertigt sind. Unterschreiben Sie nicht ohne anwaltliche Prüfung die eingeforderte Unterlassungserklärung.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, informieren wir Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 über die erforderlichen weiteren Schritte.
VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten
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Telefon: 030/20059077 77
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E-Mail: info@abmahnhelfer.de
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