Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte iAv. rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH- “Euro Truck Simulator 2”

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen.

Um was geht es bei der Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte?

Gegenstand der Abmahnungen ist das Computer-Spiel “Euro Truck Simulator 2”. Den Betroffenen wird vorgeworfen das Spiel von einer Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen zu haben. Dies sei auch durch ein Ermittlungsunternehmen anhand der ermittelten IP-Adresse beweissicher festgestellt worden.

Insbesondere ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was wird von der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte gefordert?

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte macht in dem Schreiben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ihrer Mandantschaft gelten, welche der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH aufgrund des mutmaßlichen widerrechtlichen Download entstanden seien. Die abgemahnten Internetanschlussinhaber werden daher aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850,00 Euro.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte reagieren?

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Problematisch ist häufig bei der Form der Ermittlung durch ein Ermittlungsunternehmen, dass lediglich nachgewiesen werden kann, über welche dynamische IP-Adresse eine Datei verbreitet wurde. Wer die angebliche Rechtsverletzung begangen hat kann nicht ausgesagt werden. Die Praxis hat gezeigt, dass oftmals gar nicht der Anschlussinhaber sondern Dritte für das abgemahnte Verhalten verantwortlich sind.

Insbesondere sollte daher der von der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte pauschal festgesetzte Abgeltungsbetrag in Höhe von 850,00 Euro nicht vorschnell gezahlt werden. Meist werden die Anschlussinhaber pauschal in Haftung genommen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Inhaber des Internetanschlusses ist jedoch nur dann begründet, wenn dieser selbstverantwortlich gehandelt hat. Meist verwenden jedoch mehrere Personen eines Haushaltes den gleichen Internetanschluss. Sofern der Anschlussinhaber jedoch seinen Überwachungs- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist, kann dieser nur noch als sogenannter “Störer” in Haftung genommen werden. Dieser ist jedoch regelmäßig nicht verpflichtet einen Schadensersatz zu zahlen.

Auch die meist vorformulierte beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige rechtliche Beratung abgegeben werden. Diese ist meist zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und könnte für Sie nachteilige Klauseln enthalten. Um jedoch weitere rechtliche Schritte gegen Sie ausschließen zu können ist es ratsam eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

 

 

 

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