Der Rechtsanwalt Rüdiger Poppe der Kanzlei Haase & Poppe mahnt nun nicht mehr nur im Auftrag von Christian Poppe Betreiber von eBay-Shops ab, sondern derzeit verschickt die Kanzlei auch Abmahnungen im Auftrag von Herrn Giuseppe Trombetta.
Den abgemahnten Shop-Besitzern werden fehlende Grundpreisangaben zur Last gelegt. Uns ist bekannt, dass es dabei um verschiedene Artikel für den Schuhbedarf geht.
Die abgemahnten Shop-Besitzer werden zudem dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in Höhe von 250 Euro zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.
Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77.