Abmahnung APW Rechtsanwälte iAv. Universal Pictures Internationsal Germany GmbH – “Ich einfach unverbesserlich 2”

Derzeit versenden die APW Rechtsanwälte Filesharing- Abmahnungen im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen.

Worum geht es bei der Abmahnung der APW Rechtsanwälte?

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist das Filmwerk: “Ich einfach unverbesserlich 2”. Den abgemahnten Anschlussinhabern wir in dem Schreiben vorgeworfen den Film widerrechtlich auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Insbesondere ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was wird gefordert?

Die APW Rechtsanwälte fordern die Betroffenen im Namen der Rechteinhaberin Universal Pictures International Germany GmbH auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiterhin wird ein Schadensersatz in Höhe von 380,00 Euro sowie die Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von 150,00 Euro. Zusammengefasst fordert die abmahnende Partei einen Gesamtbetrag in Höhe von 530,00 Euro.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Bezüglich des geforderten Geldbetrages ist zu beachten, dass die Gegenseite davon ausgeht, dass der Anschlussinhaber die Tat selbstverantwortlich begeangen hat. Dies ist regelmäßig jedoch gerade nicht der Fall. Sollten Sie die Vermutung der Tatbegehung beweisbar widerlegen können, so ist eine Haftung als Täter ausgeschlossen. Meist reicht dafür bereits die Möglichkeit aus, dass ein Dritter die Tat begangen haben könnte. Diese Möglichkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben. Zwar könnten sie dann allenfalls als sogenannter Störer haften, sofern Aufklärungs- und Kontrollpflichten missachtet wurden, jedoch ist der Störer nicht Schadensersatzpflichtig.

Die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte ebenfalls nicht voreilig abgegeben werden. Diese ist regelmäßig zu weit gefasst und enthält für die Betroffenen nachteilige Formulierungen. Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem fachkundigen Rechtsanwalt vorerst abgeändert (modifiziert) werden.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 0800- 866 22 66. Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

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