Wie uns bekannte wurde, verschickt die in Cottbus ansässige Rechtsanwaltskanzlei Walter, Thummerer, Endler & Coll. im Auftrag von Frau Sandra Buhrow Abmahnungen.
Den abgemahnten Verbrauchern wird die unberechtigte Nutzung von geschützten Lichtbildwerken sowie Lichtbildern zur Last gelegt.
Betroffen sind in diesem Fall nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Privatpersonen.
Die abgemahnten Verbraucher werden einerseits dazu aufgefordert eine Vertragsstrafe von 5.001.00 Euro zu bezahlen sowie einen Schadensersatz in Höhe von 300 Euro pro genutztem Bild zu entrichten. Zudem soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.
Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77.
Sollten Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Walter, Thummerer, Endler & Coll. erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite weitere Informationen über das Thema Abmahnungen.