Die Kanzlei Hans-Dieter Henkel versendet im Auftrag von SMC Shoot-Media-Consulting Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts an dem Werk durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Im Auftrag von SMC Shoot-Media-Consulting werden Betroffene aufgefordert für die öffentliche Zugänglichmachung des Werks neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 650 EUR.
Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Werkes erhalten haben finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Hans-Dieter Henkel weitere Informationen über das Thema Abmahnung.
Drei Dinge sollten Sie beachten:
1. Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung der Hans-Dieter Henkel – zahlen Sie nicht die von Hans-Dieter Henkel geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu nehmen- gerne können Sie hierzu unsere kostenlose Hotline nutzen: 0800 – 866 22 66.
2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu Hans-Dieter Henkel auf. Hieraus entstehen Ihnen Nachteile die später schwer zu korrigieren sind.
3. Notieren Sie sich die von gesetzte Frist und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung bezüglich des Werkes nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.