Warner Bros. Serie Riverdale wird von Waldorf Frommer abgemahnt

Waldorf Frommer ist die Münchener Rechtanwaltssozietät derer Dienste sich Medienunternehmen bei Beeinträchtigungen ihrer Urheberrechte bedienen. Eines dieser Rechte ist das Verwertungsrecht an den Werken, welches durch illegale Angebote dieser Werke verletzt wird. Auf sogenannten Filesharing-Plattformen werden Werke kostenlos ohne Zustimmung des Rechteinhabers verbreitet und vervielfältigt. Dadurch werden die urheberrechtlich geschützten Interessen wesentlich beeinträchtigt. Um die Interessen der Medienunternehmen zu schützen und Ansprüche aus den Rechtsverletzungen durchzusetzen wird Waldorf Frommer mittels Klagen und Abmahnung tätig. So wurde zuletzt bekannt, dass auch zur von Warner Bros. produzierten Serie Riverdale abgemahnt wurde.

Mahnt Waldorf Frommer wirklich den Störer ab?

Wer letztlich Störer ist und folgerichtig für die Beeinträchtigung verantwortlich, ist von Waldorf Frommer selten tatsächlich zu ermitteln. Denn unter Verwendung der Verkehrsdaten wird lediglich der Anschlussinhaber der IP-Adresse ermittelt von der die störende Handlung ausging. Dass der Anschlussinhaber für diese Handlung verantwortlich ist kann bestenfalls als Mutmaßung aufgeführt werden. Denn in aller Regel haben mehrere Nutzer Zugriff auf denselben Internetanschluss. Wer de facto die kausale Störung durch Betreiben oder bloßen Nutzens des Filesharings zu verantworten hat ist mit der Ermittlungsmethode von Waldorf Frommer nicht zu beweisen.

Weitere abgemahnt Werke

  • Die Simpsons
  • Young Sheldon
  • The Accountant
  • The Flash

Abmahnung: Schadenersatz und Unterwerfungserklärung

Waldorf Frommer stellt zwei Forderungen mit der Abmahnung. Für die illegale Nutzung der Serie in Form des Vervielfältigungsangebots auf der Filesharing-Plattform wird eine Schadenersatzforderung gestellt. Diese bemisst sich an der Lizenzanalogie, sodass eine Summe in der Höhe gefordert wird die der Lizenznehmer für den Erwerb der Lizenz hätte leisten müssen. Demzufolge ist diese mehrere hundert bis tauschend Euro hoch. Des Weiteren ist die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert. Voraussetzung ist eine bestehende Wiederholungsgefahr, sodass der Empfänger der Abmahnung mit der Unterschrift in Zukunft bei ähnlicher Sachlage aus dieser Erklärung in Anspruch genommen wird. Auch wird dies als Geständnis der präsenten Vorwürfe ausgelegt. Aus dargelegten Gründen gilt es eine Unterschrift keinesfalls zu leisten.

Wie geht es weiter?

Aufgrund der betont ungenauen Beweislage stehen die Wege gegen die Forderungen aus der Abmahnung vorzugehen durchaus gut. Sodann kann die Forderung mindestens deutlich gemindert, mit juristischer Expertise gegebenenfalls eine Geldzahlung gänzlich abgewendet werden. Wesentlich zu berücksichtigen ist, dass Sie sich von der Situation nicht beunruhigen und unter Druck setzen lassen.

  1. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und bewahren Sie die Ruhe
  2. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  3. Setzen Sie sich nicht selbstständig mit Waldorf Frommer in Kontakt
  4. Kommen Sie keiner Forderung nach ohne rechtlichen Rat hinzugezogen haben
  5. Wahren Sie die Fristen

Wir von abmahnhelfer.de bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung. Sodann werden unsere erfahrenen Anwälte Ihren Sachverhalt analysieren. Anschließend werden wir Ihnen unsere Einschätzung bezüglich weiterer Konsequenzen, Kosten und besonders Ihrer Chancen mitteilen.

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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