Die Kanzlei Waldorf Frommer wird im Auftrag der Warner Bros. tätig und versendet Abmahnungen bezüglich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Sherlock Holmes 2 – Spiel im Schatten“, welcher in Internettauschbörsen oder P2P-Netzwerken für Dritte zugänglich gemacht worden sein soll. Es wird durch die Kanzlei dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen Betrag von 956,00€ zu bezahlen.
Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Werkes „Sherlock Holmes 2 – Spiel im Schatten“ erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite weitere Informationen über die Kanzlei Waldorf Frommer über das Thema Abmahnung.