„Verstehen Sie die Béliers?“ – Waldorf Frommer Abmahnung

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft beauftragt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Verstehen Sie die Béliers“ abzumahnen.

Die französische Filmkomödie aus dem Jahr 2014 handelt von einer gehörlosen Familie, die im Alltag auf die Hilfe ihrer hörenden Tochter angewiesen ist.

Der Film soll von dem Abgemahnten innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ist als Rechteinhaber allein dazu befugt den Film öffentlich zugänglich zu machen (vgl. § 19 a UrhG).

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte von Waldorf Frommer den Betroffenen zu der sofortigen und dauerhaften Löschung des abgemahnten Werkes, der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 815,00 Euro auf. Dieser Betrag verteilt sich auf Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro.

Ruhe bewahren!

Wichtig ist, dass Sie nicht in Panik ausbrechen, wenn Sie abgemahnt wurden. Übereilte Handlungen können dazu führen, dass Sie sich selbst bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden.

Wir raten dazu, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und herausfinden, ob und wenn ja, inwieweit Sie für die jeweilige Urheberrechtsverletzung haften. Das Verteidigungsziel des Anwalts ist regelmäßig die Forderung ganz oder wenigstens zum Teil zurückzuweisen. Durch voreilige Handlungen, wie die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Partei oder gar die Zahlung der Forderung oder die Abgabe der Unterlassungserklärung wird die Erreichung des Ziels erheblich erschwert.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist stets zu Gunsten der Gegenseite formuliert und sollte deshalb abgeändert (modifiziert) werden. Dabei sollten Sie sich der Hilfe eines Rechtsanwaltes bedienen. Dieser kann die Erklärung insoweit abändern, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, in welchem wir Ihnen gleich eine erste anwaltliche Einschätzung geben werden. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 . Gerne können Sie auch das Kontaktformular auf dieser Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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