Abmahnung durch Daniel Sebastian – „DFM D-Chart 30“

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian spricht derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musiksampler „DFM D-Chart 30“ aus.

Unter anderem befinden sich folgende Musiktitel auf diesem:

  1. Kadebostany – Castle In The Snow
  2. Hozier – Take Me To Church
  3. Mark Ronson & Bruno Mars – Uptown Funk
  4. Eelke Kleijn – Mistaktes I´ve Made
  5. Royksopp – Here She Comes Again
  6. Nabiha – Animals
  7. Parra For Cuva & Anna Naklab – Wicked Games
  8. Fat Cat Cinema – Nothing At All
  9. Nebenraum & Dan – 9 (Sonnenbad Mis Edit)
  10. Flo Rida feat Sage The Gemini – GDFR

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Dem Schreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Musiksamplers „DFM D-Chart 30“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt.

Die Abmahnung ist dann die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen.

Zentrale Forderung der Abmahnung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt.

Des Weiteren wird regelmäßig die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Den Abgemahnten wird auch die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 600,00 Euro angeboten, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Sie sollten einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite beauftragen. Möglicherweise ist der geforderte Betrag überhöht. Außerdem sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterschreiben.

In der Regel sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weitgehend: sie binden den Erklärenden an einen Zeitraum von 30 Jahren oder setzen viel zu hohe Vertragsstrafen fest im Falle einer Zuwiderhandlung. Um diese Nachteile zu verhindern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren lassen. So kann die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden oder Sie können eine angemessene Vertragsstrafe vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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