Abmahnung wegen „The Drop- Bargeld“ erhalten?

Im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH versendet die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen vermeintlichen Rechtsverletzungen an dem US-amerikanischen Kriminal-Drama „The Drop- Bargeld“. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert von den abgemahnten Anschlussinhabern die dauerhafte Löschung der Datei, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 1481,00 Euro.

Wichtig ist, das Sie im Falle das Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Drop- Bargeld“ Ruhe bewahren. Gehen Sie nicht vorschnell auf die Forderungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH geltend gemacht durch die Kanzlei Waldorf Frommer ein.

Ratsam ist es vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen kann. Nur so können Sie vermeiden gegebenenfalls zu viel zu zahlen oder eine gar nicht erforderliche Unterlassungserklärung abzugeben, die Sie an das Erklärte in der Regel 30 Jahr lang bindet.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Um Fehler oder Nachteile aufgrund falscher Reaktionen zu vermeiden, sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!
  5. Frist bewahren!

Insbesondere sollte nicht voreilig eine meist beigefügte Unterlassungserklärung oder sogar eine Mustererklärung aus dem Internet unterzeichnet und abgegeben werden. Diese enthalten in der Regel Formulierungen die für den wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Drop- Bargeld“ Abgemahnten nachteilig sind. So kann durch die Unterlassungserklärung ein vollständiges Anerkenntnis der Forderungen abgegeben werden. Auch ist oftmals eine zu hohe Vertragsstrafe festgesetzt, die im Fall einer Zuwiderhandlung fällig wird.

Zwar ist es meist ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben, sofern Sie sich nicht vollständig aus der Haftung befreien können, da anderenfalls weitere kostspielige Schritte gegen Sie eingeleitet werden, jedoch sollte die beigefügte Erklärung vorab von einem Rechtsanwalt zu Ihren Gunsten abgeändert werden.

Auch zu Ihrem Nachteil geht eine voreilige Zahlung des geforderten Abgeltungsbetrages. Regelmäßig ist danach einer Verhandlung über die Höhe die Basis entzogen.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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