Waldorf Frommer mahnt ab – „Walking on Sunshine“

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnen Anschlussinhaber wegen der illegalen Verwertung des Musikfilms „Walking on Sunshine“ ab.

Der Betroffene soll den Film mittels einer Online-Tauschbörse, wie eDonkey oder Limewire, anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben. So wurde der Film von dem Anschlussinhaber öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu, § 19 a UrhG.

Was fordert Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer möchte, dass der Abgemahnte den betroffenen Film unverzüglich und dauerhaft von seinem Rechner löscht. Zudem machen sie einen Aufwendungs- und Schadensersatzanspruch, sowie einen Unterlassungsanspruch geltend. Der Aufwendungs- und Schadensersatzanspruch wird zu einem Pauschalbetrag zusammengefasst und beläuft sich auf 815,00 Euro (Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro).

Der Unterlassungsanspruch ist das Hauptaugenmerk der Abmahnung. Er ist auf die Abgabe einer meist schon vorformulierten Unterlassungserklärung gerichtet. Diese sollte jedoch abgeändert (modifiziert) werden. Sie ist meist zu weitgehend und benachteiligt den Betroffenen unangemessen. Aus diesem Grund sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung beauftragen.

Handeln Sie nicht voreilig!

Das Team von Abmahnhelfer.de rät davon ab, vorschnell den geforderten Betrag zu zahlen. Dies führt dazu, dass Sie nicht mehr über die Höhe des Betrags verhandeln können. Sie verbauen sich also durch übereilte Handlungen selbst Ihre möglicherweise gute Ausgangsposition.

Vielmehr sollten Sie sich die Ihnen gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird für Sie die Abmahnung überprüfen und Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem kann er ermitteln, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften. Dies hängt davon ab, ob Sie diese selbst begangen haben (sog. Täterhaftung) oder für die Urheberrechtsverletzung, die ein Dritter begangen hat, haften, da Sie der Anschlussinhaber sind (sog. Störerhaftung). In manchen Fällen kommt auch eine Haftungsbefreiung in Betracht. Dies ist vor allem der Fall, wenn derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat ein volljähriges Familienmitglied ist und selbstverantwortlich haftet.

Wenn auch Sie Post von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Walking on Sunshine“ bekommen haben, geraten Sie nicht in Panik. Nutzen Sie stattdessen unser kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung unter der Rufnummer: 030 965 359 486. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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