„Sleeping Hollow – The Weeping Lady“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Sleepy Hollow“ ab. Vorliegend ist die Folge namens „The Weeping Lady“ betroffen.

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern sowohl die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags, welcher aus Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten bestehet, als auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Ein häufiges Missverständnis liegt darin, dass die Abgemahnten denken, dass das Herunterladen des jeweiligen Werkes gerügt wird. Dies ist jedoch gerade nicht der Fall. Vielmehr geht es darum, dass der Betroffene die Datei mittels eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download anbietet, somit also ein illegaler Upload vorliegt. Die Serie „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ wird ohne die vorherige Einwilligung der Rechteinhaberin, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH öffentlich zugänglich gemacht.

Das empfohlene Vorgehen

Falls auch Sie abgemahnt wurden, sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt in der Ihnen gesetzten Frist aufsuchen. Wenn Sie dies nicht tun und die Frist ignorieren, setzen Sie sich der Gefahr aus, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, welches mit erhöhten Kosten verbunden ist.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben und die Ansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Zudem ist er in der Lage eine modifizierte Unterlassungserklärung abzufassen, welche sich auf die notwendigen Angaben beschränkt und für Sie möglichst vorteilhaft ist.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Frage, ob und inwieweit Sie für die Rechtsverletzung haften, kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig ist. Stets richtet sich die Abmahnung an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Dieser ist jedoch nicht notwendig der Täter der Urheberrechtsverletzung. Nur als Täter haftet man jedoch vollumfänglich für die Urheberrechtsverletzung. Sofern Sie nur der sogenannte Störer sind, kommt eine beschränkte Haftung in Betracht. In einem solchen Fall müssen Sie keine Schadensersatzkosten zahlen. Es ist auch möglich, dass Sie sich von der Haftung befreien können. Soweit die Urheberrechtsverletzung von einem volljährigen Familienmitglied begangen worden ist, haftet dieser grundsätzlich selbst für seine Handlung.

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung der Serie „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ erhalten haben, sollten Sie das kostenlose Erstgespräch von unserem Team von Abmahnhelfer.de in Anspruch nehmen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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