Momentan verschickt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Planet der Affen“.
Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, er habe den Science-Fiction-Film „Planet der Affen“ innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht. Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte dabei illegal, da keine vorherige Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erfolgte.
Was möchte Waldorf Frommer von dem Betroffenen?
Aufgrund der Urheberrechtsverletzung fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten auf, das betroffene Werk unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Diese Summe setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Anwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.
Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Falls auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:
- Nicht voreilig zahlen!
- Nichts unterschreiben!
- Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
- Rechtsanwalt konsultieren!
- Frist wahren!
Sie sollten sich nach Erhalt der Abmahnung zunächst die Ihnen gesetzte Frist notieren. Innerhalb dieser Frist sollten Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung beauftragen.
Weiterhin sollten Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abändern. Häufig ist diese viel zu weitgehend und sollte von einem Anwalt deshalb auf die notwendigen Angaben reduziert werden. Sie sollten davon absehen ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu nehmen. Diese Vorlagen sind oftmals von juristischen Laien verfasst und können daher ungenau sein. Schon die kleinste Ungenauigkeit kann die Unterlassungserklärung vor Gericht jedoch völlig wertlos machen.
Weiterhin sollte der von Ihnen aufgesuchte Anwalt – nach Prüfung aller Umstände – feststellen, ob und inwieweit Sie für die begangene Urheberrechtsverletzung haften. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden.
Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der widerrechtlichen Verwertung des Films „Planet der Affen“ erhalten haben, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. In diesem Gespräch können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!