Derzeit versendet die Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk “Machete Kills”.
Was ist Vorwurf der Abmahnung?
Der betroffene Anschlussinhaber soll den Film “Machete Kills”, der erst am 19.12.13 in den deutschen Kinos startet, auf einer sogenannten Online-Tauschbörse anderen Usern derselbigen zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht haben. Zu beachten bei solchen Online-Tauschbörsen ist, dass schon durch das einmalige Herunterladen einer Datei den anderen Nutzern der Zugriff auf die Dateien, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird und dadurch schon eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen der Universum Film GmbH dreierlei:
- die dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
- die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist und
- die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt.
Vorliegend beläuft sich der pauschale Abgeltungsbetrag auf einen Betrag in Höhe von 815,00 Euro.
Wie reagiere ich am Besten auf die Abmahnung?
Zunächst sollten Sie auf keinen Fall in Panik verfallen und überstürzte Handlungen vornehmen. Es ist ausdrücklich davon abzuraten mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen oder die geforderten 815,00 Euro voreilig und ohne rechtliche Prüfung zu entrichten. Auch ist es keine Lösung die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Stattdessen sollten Sie sich die Frist notieren und vor deren Ablauf einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Es ist beispielsweise auch möglich, dass Sie nicht oder nicht voll haften. Bei Filesharing-Abmahnungen wird regelmäßig der Anschlussinhaber pauschal in Anspruch genommen. Jedoch ist ein Schadensersatzanspruch nur begründet, soweit der Inhaber des Internetanschlusses selbstverantwortlich gehandelt hat. Andernfalls kommt eine sogenannte Störerhaftung in Betracht. Ob in Ihrem Fall eine Haftung als Täter oder Störer in Betracht kommt oder ob Sie die Anforderungen für eine vollständige Haftungsbefreiung erfüllen, kommt auf die konkrete Konstellation an.
Des Weiteren ist von der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung abzuraten. Diese ist zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert und könnte für Sie insofern nachteilig sein. Folglich sollten Sie die Unterlassungserklärung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt modifizieren lassen. In jedem Fall ist es aber sinnvoll eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so der Gefahr entgehen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht gegen Sie erwirkt wird.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film “Machete Kills” erhalten haben, dann melden Sie sich bei uns. Wir vertreten erfolgreich seit Jahren Mandanten, die uns wegen der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen aufsuchen. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 für ein kostenloses Erstgespräch an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.
Ihr Abmahnhelfer.de Team!